Datenschutz bei Casino Krypto Zone

Casino Krypto Zone ordnet den Umgang mit Kryptowährungen bei Schweizer Online-Casinos ein; diese Erklärung nennt die Personendaten, die bei der Nutzung der Seite anfallen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Weitergabe und Aufsicht
  2. Verantwortliche Stelle
  3. Rechtsgrundlage
  4. Rechte der betroffenen Person
  5. Serverprotokolle

Weitergabe und Aufsicht

Personendaten werden nicht verkauft; eine Bekanntgabe erfolgt ausschliesslich an Auftragsbearbeiter oder an Behörden, wenn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht, und ins Ausland nur, wenn ein angemessenes Schutzniveau nach Art. 16 revDSG gewahrt ist. Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern.

Verantwortliche Stelle

Für die Bearbeitung verantwortlich ist der Betreiber von Casino Krypto Zone; erreichbar ist er über die im Impressum genannte Adresse unter casinopaymenttipsch.com. Erfasst wird nur, was der Betrieb einer redaktionellen Seite zu Kryptothemen mit sich bringt — der Seitenabruf, die gespeicherte Cookie-Entscheidung und, bei einer Nachricht, ihr Inhalt.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit Verordnung, seit dem 1. September 2023 in dieser Fassung. Eine vorherige Einwilligung schreibt das Schweizer Recht dafür nicht vor, verlangt aber Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Richtigkeit und Datensicherheit nach Art. 6 revDSG. Bei Zugriffen aus der EU kann zusätzlich die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) einschlägig sein.

Rechte der betroffenen Person

Betroffene können Auskunft verlangen (Art. 25 revDSG), Berichtigung oder Löschung ihrer Daten beantragen und deren Herausgabe oder Übertragung fordern (Art. 28 revDSG); ein Widerspruchsrecht kommt hinzu. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und wird innert 30 Tagen erteilt.

Serverprotokolle

Ein Aufruf der Seite hinterlässt technische Einträge — IP-Adresse, Uhrzeit, angefragte Adresse, übermittelter Browsertyp —, die dem Betrieb und der Abwehr von Missbrauch dienen und spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder gekürzt werden.