Cookies auf Casino Krypto Zone

Casino Krypto Zone befasst sich mit dem Einsatz von Kryptowährungen bei Schweizer Online-Casinos, doch beim Aufruf dieser Seite entstehen dieselben technischen Spuren wie bei jedem anderen Website-Besuch.

Inhaltsverzeichnis
  1. Gesetzliche Basis
  2. Technisch notwendige Cookies
  3. Reichweitenmessung
  4. Eingebundene Dienste Dritter
  5. Kontrolle, Löschung und Aufsicht

Gesetzliche Basis

Den Ausschlag gibt Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Eine Speicherung auf einem Endgerät und der Zugriff darauf sind erlaubt, sofern zuvor über Zweck und Umfang informiert wurde und eine Ablehnung offensteht. Sobald dabei Personendaten bearbeitet werden, tritt zusätzlich das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung hinzu. Für lokalen Speicher, Sitzungsspeicher und Zählpixel gelten dieselben Massstäbe.

Technisch notwendige Cookies

Diese Kategorie sorgt dafür, dass die Seite überhaupt funktioniert: Lastverteilung, die Sicherheit der Verbindung und das Merken der getroffenen Cookie-Entscheidung gehören dazu. Ohne sie liesse sich der abgerufene Dienst nicht erbringen. Sie selbst laufen mit dem Ende der Sitzung aus; die gespeicherte Entscheidung bleibt höchstens zwölf Monate erhalten.

Reichweitenmessung

Aggregierte Kennzahlen zu Seitenaufrufen und Herkunft der Besucherschaft zeigen, welche Themen auf Interesse stossen. Ein Widerspruch dagegen ist jederzeit möglich und wirkt sich nicht auf den Zugriff auf die Seite aus.

Eingebundene Dienste Dritter

Wo Dienste Dritter eingebunden sind, können diese eigene Cookies setzen. Für eine solche Bearbeitung gilt zusätzlich die Erklärung des jeweiligen Anbieters, und ein Widerspruch dagegen ist dort separat zu erklären.

Kontrolle, Löschung und Aufsicht

Die eigene Auswahl lässt sich im Cookie-Panel dieser Seite jederzeit anpassen; unabhängig davon lassen sich Cookies über die Einstellungen jedes Browsers blockieren oder löschen. Für Beschwerden in Datenschutzfragen ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig; bei Zugriffen aus der EU kann zusätzlich die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) anwendbar sein.